Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch“

UnternehmensWert:Mensch

Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch ist am 01.08.2015 gestartet. Mit passgenauen Beratungsdienstleistungen unterstützt es kleine und mittelständische Unternehmen, eine zukunftsfähige, mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln und umzusetzen.

Hintergrund ist der demografische Wandel: Unsere Bevölkerung altert zunehmend und damit auch die Belegschaft in den Betrieben. Damit steht jedes Unternehmen vor den Herausforderungen, den Krankenstand klein und die Produktivität hoch zu halten. Nur so kann ein Betrieb seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und den wirtschaftlichen Erfolg sichern.

Daher sind die Ziele sowohl Fachkräfte besser zu motivieren und zu binden, als auch einfacher neue Mitarbeiter zu finden.

102 Erstberatungsstellen stehen bundesweit für Unternehmen als erste Ansprechpartner bereit. Sie analysieren gemeinsam mit ihnen den personalpolitischen Handlungsbedarf und prüfen vorab die Förderfähigkeit des Unternehmens.

Ab 01.10.2015 starten die Vergabe von Beratungsschecks und die Prozessberatung. Unternehmen werden dann vor Ort individuell durch autorisierte Prozessberater unterstützt, die personalpolitischen Herausforderungen der Zukunft zu meistern.

Den Flyer zu unternehmensWert:Mensch können Sie hier downloaden:

pdf-icon   Flyer unternehmensWert:Mensch 2015

Die Förderkriterien:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR
    oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
  • weniger als 250 Beschäftigte*
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.

Die Beratung kann bis zu 10 Tagen dauern und maxi. 1.000 Euro pro Beratungstag kosten.

* In Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sind nur Förderungen für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern möglich.

Alle Informationen sind in leicht verständlicher Sprache auf der Webseite des Programms veröffentlicht.