Existenzgründungsberatung – gefördert von der Agentur für Arbeit mit dem AVGS
Die wenigsten Gründer wissen, dass auch sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen können.
Mit dem AVGS bescheinigt die Agentur für Arbeit einem Arbeitsuchenden oder einem Arbeitslosen, dass er bestimmte Förderungskriterien erfüllt und Anspruch auf besondere Förderungen hat.
Existenzgründer, die noch arbeitssuchend gemeldet sind, können mit dem AVGS ganz gezielt fehlendes oder nicht aktuelles Wissen aufbauen oder auffrischen sowie Fachwissen erweitern und vertiefen (z. B. zu Themen wie Businessplan, Finanzierung, Fördermittelrecherche, Büroorganisation und Zeitmanagement).
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt den AVGS in Form von Gutscheinen aus, die Sie als Gründer für eine Maßnahme bei einem zugelassenen, zertifizierten Maßnahmenträger einlösen. Die Kosten der Maßnahme trägt die Agentur vollständig – ohne Eigenbeteiligung.
AVGS MAT für Gründer – das wird gefördert
Durch den AVGS fördert die Arbeitsagentur unterschiedliche Maßnahmen. Für alle diejenigen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen, ist die Maßnahmengruppe AVGS MAT besonders interessant. Entsprechende Maßnahmen dienen vor allem der Erweiterung von Kenntnissen und Fähigkeiten, der Beseitigung von Eintrittshindernissen für den Arbeitsmarkt sowie Maßnahmen zur Beratungsförderung.
Interessant sind die vielfältigen Möglichkeiten
Der AVGS Gutschein ist vor allem durch die Vielfalt der möglichen Maßnahmen interessant. Für eine selbständige Tätigkeit können sowohl Maßnahmen gefördert werden, die das persönliche notwendige Wissen vermitteln, als auch geeignete Maßnahmen, die Hindernisse feststellen oder beheben helfen.
Mit dem AVGS-MAT können Gründer ein professionelles Coaching in Anspruch nehmen, das – wie es die Agentur für Arbeit nennt – die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ unterstützt und fördert.
Für viele Gründer bietet der AVGS damit eine solide Unterstützung bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder bei drohender Arbeitslosigkeit.
Zertifizierung von Trägern sichert Qualität
Alle “Träger” – also die Kurs- oder Seminaranbieter – müssen seit Anfang 2013 zertifiziert sein. Über die Zertifizierung soll die gleichbleibende Qualität und Güte der einzelnen Maßnahmen sichergestellt werden. Wichtig: Ohne diese Zertifizierung können Sie eine Leistung über den AVGS nicht in Anspruch nehmen – darauf sollten Sie also in jedem Fall achten!
Voraussetzungen – AVGS für Existenzgründer
Die Förderung der Selbständigkeit mit dem AVGS ist an besondere Voraussetzungen gebunden. Zum förderfähigen Personenkreis gehören u. a. Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende. Zu den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden zählen auch
- Arbeitnehmer vor Ende der Befristung oder in Kündigung,
- Berufsrückkehrende,
- Selbständige,
- Hochschulabsolventen.
Der AVGS ist damit für viele Gründungsinteressierte eine sehr wichtige Fördermaßnahme.
AVGS Gutschein beim zuständigen Jobcenter beantragten
Zur Antragstellung und Beratung wenden Sie sich einfach an den für Sie zuständigen Betreuer der Agentur für Arbeit. Bei ihm können Sie den AVGS beantragen und sich gleichzeitig über die Bedingungen beraten lassen.
Sofern Sie keine Beratung benötigen, können Sie den AVGS auch formlos schriftlich oder telefonisch beantragen. Sie erhalten den AVGS dann per Post.
Leider gibt es keine Liste mit zertifizierten Anbietern
Eine Liste mit zertifizierten Anbietern gibt es leider nicht. Allerdings liefert eine Internetrecherche eine brauchbare Trefferliste. Einfach den Suchbegriff „AVGS“ oder „AVGS Gründer“ in eine Suchmaschine (z. B. Google) eingeben und Sie erhalten eine Übersicht mit Anbietern! Sie können auch direkt in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter nach lokalen Anbietern fragen.